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Geschäftsbedingungen im Hotel- und Vermietungsgewerbe

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder die gemietete Wohneinheit (Unterkunftsart) bestellt und zugesagt oder - falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war - bereitgestellt worden ist.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Soweit nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 15 Uhr und endet am Abreisetag um 11 Uhr.

Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.

Für Gastaufnahmeverträge gelten die Bestimmungen des Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches. Nach §522 BGB wird der Mieter nicht dadurch von der Entrichtung des vereinbarten Mietzinses befreit, wenn er  auf in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe sind alle Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, wie z. B. Urlaubssperre, Krankheit, Tod usw. oder solche, die der Gastwirt bzw. Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z. B. schlechtes Wetter. 

Der Gastwirt bzw. Vermieter ist gehalten, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, das betreffende Zimmer oder sonstige Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten

Der Gastwirt oder Vermieter ist gehalten, die ersparten Aufwendungen, wie z. B. Bettwäsche, abzusetzen.  In der Rechtsprechung haben sich hierfür folgende Erfahrungssätze als Durchschnittswerte ergeben:

  • Übernachtung 10 %
  • Übernachtung/Frühstück 20 %
  • Halbpension 30 %
  • Vollpension 40 %

Stornierungen

Bis 28 Tage vor Anreisedatum können gebuchte Zimmer und Leistungen kostenfrei storniert werden. Danach sind 80 % des Gesamtbetrages der Buchung fällig. 

Erfüllung ist der jeweilige Sitz des Beherbergungsbetriebes. Gerichtsstand ist das Amtsgericht in Meschede, bei höheren Streitwerten das Landgericht in Arnsberg.

Haftpflicht

Für Geld, Wertsachen und Kostbarkeiten, die dem Gastwirt oder Vermieter oder deren Vertreter zur Aufbewahrung übergeben werden, haftet er nur nach den gesetzlichen Bestimmungen über den unentgeltlichen Verwahrungsvertrag.

Hinweis: Die Ausstattung der Zimmer und Wohnungen entspricht mindestens den Anforderungen, wie sie im Beherbergungsgewerbe üblich sind.

Gästezimmer in Hotels, Pensionen und Privathäusern

Abschließbare Zimmer mit separatem Zugang und Fenster, Heizung nach Erfordernis der Außentemperatur, Waschbecken im Zimmer oder Bad, Steckdose am Waschbecken, Zimmerbeleuchtung und Bett- und Nachttischleuchte, Bett, Spiegel, Vorhang, Kleiderschrank mit Bügel und Wäschefach, mit einem Stuhl pro Bett, Papierkorb, 2 Handtücher pro Gast, WC im Haus, Bad- oder Duschbenutzung im Haus.